„Von O bis O“ – also von Ostern bis Oktober – diese Faustregel für den alljährlichen Pneuwechsel kennen viele Autofahrer in der Schweiz. Worauf sie dabei aber achten müssen, ist weit weniger bekannt. In einer repräsentativen Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK Switzerland AG unter 1.001 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren – beauftragt von Continental – kam heraus, dass nur knapp jeder fünfte der befragten Autofahrer (18 Prozent) die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern kennt, die sowohl für Winter- als auch Ganzjahres- und Sommerpneus gilt. Nicht weniger als 41 Prozent konnten gar keine Aussage zur Mindestprofiltiefe machen.
Auch bei den Folgen abgefahrener Winterpneus ergab sich ein ähnliches Bild: Mit 82 Prozent konnten vier von fünf Pkw-Fahrer hierzu keine Antwort geben. Lediglich acht Prozent der befragten Autofahrer ordneten das entsprechende Bussgeld korrekt ein. Denn wer bei einer Kontrolle mit zu wenig Profil erwischt wird, muss mit einer Busse von 100 Schweizer Franken pro Pneu rechnen. Wenn mehrere Pneus nicht mehr in Ordnung sind, kann es sogar eine administrative Massnahme wie Verwarnung oder Führerausweisentzug zur Folge haben. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es hier in der Schweiz keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Im Falle einer Verkehrsbehinderung oder eines Unfalls in Verbindung mit einer unzureichenden Profiltiefe muss der Autofahrer zusätzlich zum Bussgeld allerdings auf eine Mithaftung gefasst sein, auch wenn er selbst nicht der Unfallverursacher ist.